EU-Geschäftsumsatzsteuer-Richtlinie
EU-Mehrwertsteuervorschriften
Nach den EU-Mehrwertsteuervorschriften wird die Mehrwertsteuerbehandlung zum Zeitpunkt der Zahlung anhand der beim Bezahlvorgang angegebenen Informationen festgelegt.
Wenn vor der Zahlung keine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer angegeben wird, muss die Bestellung als Verbraucherbestellung (B2C) behandelt werden, und eine Mehrwertsteuerbefreiung kann nicht angewendet werden.
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Angabe einer gültigen Mehrwertsteuer-ID im Voraus eine gesetzliche Pflichtvoraussetzung für die Mehrwertsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Geschäftsvorgängen.
Folglich kann der Mehrwertsteuerstatus nach erfolgter Zahlung einer Bestellung nicht mehr geändert oder erstattet werden.
Was EU-Geschäftskunden tun müssen
Um eine korrekte Mehrwertsteuerbehandlung und Rechnungsstellung zu gewährleisten, müssen Geschäftskunden aus der EU vor der Bestellung eine Mehrwertsteuerüberprüfung durchführen.
- Registrieren Sie sich oder melden Sie sich als Geschäftskunde an
- Geben Sie eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ein
Erst nach erfolgreicher Mehrwertsteuerüberprüfung kann das System die korrekte Mehrwertsteuerbehandlung anwenden und gegebenenfalls eine Mehrwertsteuerbefreiung für Ihre Bestellung gewähren.
Bestellungen ohne Mehrwertsteuerprüfung aufgegeben
Wenn eine Bestellung ohne Mehrwertsteuerprüfung aufgegeben wird, wird sie als B2C- (Verbraucher-) Bestellung bearbeitet, auch wenn der Kunde ein Unternehmen ist.
In solchen Fällen:
- Kann die Bestellung nach der Zahlung nicht von B2C zu B2B umgewandelt werden.
- Kann die Mehrwertsteuer nicht erstattet oder anhand später eingereichter Mehrwertsteuerangaben angepasst werden.
- Dies gilt für alle Bestellungen aus der EU und dem Vereinigten Königreich.
Für Bestellungen von Kunden, die sich nicht als Geschäftskunde registriert haben und deren Bestellung noch nicht versandt wurde, muss die Bestellung storniert und erstattet werden, und dann:
- Als Geschäftskunde registrieren
- Die Mehrwertsteuerprüfung abschließen
- Eine neue Bestellung aufgeben
Wenn die Bestellungen bereits versandt wurden, ist eine Änderung der Bestellung nicht erlaubt
Die einzige verfügbare Möglichkeit ist:
- Die Ware zurücksenden
- Die Geschäftsanmeldung und Mehrwertsteuerprüfung abschließen
- Eine neue Geschäftsbestellung aufgeben
Geschäftskunden in Deutschland und dem Vereinigten Königreich
Geschäftskunden mit Sitz in Deutschland und dem Vereinigten Königreich müssen außerdem:
- Als Geschäftskunde registriert sein
- Die Mehrwertsteuerprüfung vor dem Kauf abschließen
- Obwohl eine Mehrwertsteuerbefreiung in diesen Ländern möglicherweise nicht gilt, ist die Mehrwertsteuerprüfung erforderlich, um eine korrekte Firmenrechnung sicherzustellen und die örtlichen Steuervorschriften einzuhalten


